60-Tage-Regelung Zypern: Alle Voraussetzungen 2026

Mit 60 Tagen Aufenthalt steueransässig auf Zypern: Die Regel existiert weiter und wurde durch die Steuerreform 2026 sogar gelockert. Hier stehen alle vier Bedingungen, die Nachweisführung und die Fehler, die den Status kosten.

Stand: Juli 2026 8 Min. Lesezeit Geprüfte Quellen

Die 60-Tage-Regelung ist der Grund, warum Zypern für ortsunabhängige Unternehmer attraktiver ist als fast jedes andere EU-Land: Steueransässigkeit ohne halbjährige Anwesenheitspflicht. Gleichzeitig kursieren seit Jahren Gerüchte, die Regel werde abgeschafft. Das Gegenteil ist passiert: Die Steuerreform, in Kraft seit dem 1.1.2026, hat den Test vereinfacht.

Diese Seite erklärt alle Bedingungen im Detail, die Änderung 2026 mit ihrem wichtigen Vorbehalt, die Abgrenzung zur 183-Tage-Regel und die Praxis der Nachweisführung.

Was die 60-Tage-Regelung ist

Zypern kennt zwei Wege zur Steueransässigkeit: die klassische 183-Tage-Regel und seit 2017 die 60-Tage-Regelung. Letztere richtet sich an Personen, die viel reisen und in keinem anderen Staat einen steuerlichen Schwerpunkt haben. Wer alle Bedingungen erfüllt, ist für das gesamte Steuerjahr zypriotischer Steuerresident und kann den Non-Dom-Status nutzen: 0 % SDC auf Dividenden und Zinsen.

Die vier Bedingungen im Detail

Alle vier Bedingungen müssen im selben Steuerjahr (Kalenderjahr) erfüllt sein. Stand 2026 sind es diese:

1. Mindestens 60 Tage auf Zypern

Die Tage müssen nicht zusammenhängen; mehrere Aufenthalte werden addiert. Gezählt wird nach festen Regeln: Der Anreisetag gilt als Tag auf Zypern, der Abreisetag als Tag im Ausland. Wer am selben Tag ein- und wieder ausreist, sammelt einen Zypern-Tag. Für die Praxis heißt das: dokumentieren Sie jede Reise, die Beweislast liegt bei Ihnen.

2. Nicht mehr als 183 Tage in einem anderen einzelnen Staat

Sie dürfen sich in keinem anderen Staat länger als 183 Tage im Steuerjahr aufhalten. Die Grenze gilt pro Staat, nicht in Summe: 120 Tage Deutschland plus 100 Tage Spanien sind unschädlich, 190 Tage Deutschland nicht.

3. Ständige Wohnstätte auf Zypern

Sie brauchen eine Wohnung oder ein Haus auf Zypern, gemietet oder gekauft. Entscheidend ist die dauerhafte Verfügbarkeit über das Jahr, nicht das Eigentum. Ein nur für zwei Monate angemietetes Ferienapartment genügt nicht; ein unbefristeter oder ganzjähriger Mietvertrag genügt.

4. Geschäftstätigkeit, Anstellung oder Direktorenamt auf Zypern

Sie müssen auf Zypern wirtschaftlich angebunden sein: durch eine eigene Geschäftstätigkeit, eine Anstellung bei einem zypriotischen Arbeitgeber oder ein Direktorenamt in einer zypriotischen Gesellschaft. Das Amt in der eigenen Zypern-Limited reicht aus. Wichtig: Die Tätigkeit darf nicht im Laufe des Jahres beendet werden, sonst entfällt die Bedingung rückwirkend für dieses Jahr.

Wird die 60-Tage-Regelung abgeschafft?

Nein. Diese Sorge taucht in Foren und auf YouTube regelmäßig auf, sie ist nach derzeitigem Stand unbegründet. Die Steuerreform 2026 wäre die Gelegenheit gewesen, die Regel zu streichen. Stattdessen hat das Parlament sie gelockert: Eine der früher fünf Bedingungen wurde ersatzlos gestrichen. Zypern hat sich mit der Reform erkennbar dafür entschieden, das Zuzugsmodell aus 60-Tage-Regelung und Non-Dom-Status fortzuführen.

Die Änderung 2026 und der DBA-Vorbehalt

Bis Ende 2025 verlangte der Test zusätzlich, dass Sie in keinem anderen Staat steueransässig sind. Diese Bedingung wurde mit der Reform aus dem 60-Tage-Test gestrichen (so u. a. die Analysen von Harneys und Nikita & Partners). Praktisch bedeutet das: Eine formale Steueransässigkeit in einem zweiten Staat zerstört den zypriotischen Status nicht mehr automatisch. Das hilft vor allem in Übergangsjahren, in denen der Wegzug mitten im Jahr stattfindet.

Der ehrliche Vorbehalt: DBA-Tie-Breaker Die Streichung löst nur das zypriotische Problem. Sind Sie gleichzeitig in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (Wohnsitz nach § 8 AO oder gewöhnlicher Aufenthalt nach § 9 AO), entsteht eine Doppelansässigkeit. Dann entscheidet der Tie-Breaker des DBA Deutschland-Zypern: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt. Bei behaltener Wohnung und Familie in Deutschland fällt dieser Test regelmäßig zugunsten Deutschlands aus. Die 60 Tage auf Zypern nützen dann wenig.

60 Tage oder 183 Tage: der Vergleich

Kriterium60-Tage-Regelung183-Tage-Regel
Mindestaufenthalt auf Zypern60 Tagemehr als 183 Tage
Aufenthalt in anderen Staatenmax. 183 Tage je einzelnem Staatkeine Vorgabe
Ständige Wohnstätte auf Zypernerforderlich (Miete oder Kauf)formal nicht erforderlich
Anstellung, Geschäft oder Direktorenamterforderlichnicht erforderlich
Typischer NutzerVielreisende, ortsunabhängige Unternehmerwer den Lebensmittelpunkt vollständig verlagert
Nachweisaufwandhoch (Tage, Wohnstätte, Tätigkeit)moderat (Tage)

Unsere nüchterne Empfehlung: Wer ohnehin überwiegend auf Zypern leben will, fährt mit der 183-Tage-Regel robuster, weil sie auch im DBA-Konflikt die stärkeren Argumente liefert. Die 60-Tage-Regelung ist das Werkzeug für Menschen, die tatsächlich viel unterwegs sind. Wie der Umzug insgesamt abläuft, lesen Sie unter Auswandern nach Zypern.

Nachweisführung in der Praxis

Das zypriotische Steueramt stellt auf Antrag ein Tax Residency Certificate aus, das deutsche Finanzamt prüft im Zweifel nach. Sammeln Sie deshalb laufend:

Typische Fehler

Welche Steuern Sie nach dem Wechsel tatsächlich zahlen, zeigt die Übersicht Steuern auf Zypern 2026.

Quellen und weiterführende Verweise

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte arbeiten wir mit deutschen Steuerberatern und lizenzierten zypriotischen Kanzleien (ICPAC) zusammen. Stand: Juli 2026.

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Häufige Fragen

Wird die 60-Tage-Regelung abgeschafft?

Nein. Die Steuerreform 2026 hat die Regel im Gegenteil gelockert: Die frühere Bedingung, in keinem anderen Staat steueransässig zu sein, wurde aus dem 60-Tage-Test gestrichen. Die übrigen vier Bedingungen gelten unverändert weiter.

Wie werden die 60 Tage gezählt?

Der Anreisetag zählt als Tag auf Zypern, der Abreisetag als Tag im Ausland. Wer am selben Tag ankommt und wieder abreist, sammelt einen Zypern-Tag. Die Tage müssen nicht zusammenhängen, mehrere Aufenthalte im Steuerjahr werden addiert.

Muss ich eine Immobilie auf Zypern kaufen?

Nein. Eine gemietete Wohnung genügt, solange sie Ihnen dauerhaft zur Verfügung steht. Ein Ferienapartment, das nur für die 60 Tage angemietet wird, erfüllt die Bedingung der ständigen Wohnstätte nicht.

Kann ich meine Wohnung in Deutschland behalten?

Für den zypriotischen 60-Tage-Test ist das seit 2026 kein Ausschlusskriterium mehr. Praktisch bleibt es riskant: Eine verfügbare Wohnung begründet nach § 8 AO einen deutschen Wohnsitz und damit die unbeschränkte Steuerpflicht. Im Konflikt entscheidet der Tie-Breaker des DBA, und der fällt bei Wohnung und Lebensmittelpunkt in Deutschland regelmäßig zugunsten Deutschlands aus.

Reicht ein Direktorenamt in der eigenen Zypern-Limited?

Ja. Ein Direktorenamt in einer zypriotischen Gesellschaft erfüllt die vierte Bedingung, auch in der eigenen Limited. Wichtig ist, dass das Amt oder die Tätigkeit nicht im Laufe des Steuerjahres beendet wird.