Die 60-Tage-Regelung ist der Grund, warum Zypern für ortsunabhängige Unternehmer attraktiver ist als fast jedes andere EU-Land: Steueransässigkeit ohne halbjährige Anwesenheitspflicht. Gleichzeitig kursieren seit Jahren Gerüchte, die Regel werde abgeschafft. Das Gegenteil ist passiert: Die Steuerreform, in Kraft seit dem 1.1.2026, hat den Test vereinfacht.
Diese Seite erklärt alle Bedingungen im Detail, die Änderung 2026 mit ihrem wichtigen Vorbehalt, die Abgrenzung zur 183-Tage-Regel und die Praxis der Nachweisführung.
Was die 60-Tage-Regelung ist
Zypern kennt zwei Wege zur Steueransässigkeit: die klassische 183-Tage-Regel und seit 2017 die 60-Tage-Regelung. Letztere richtet sich an Personen, die viel reisen und in keinem anderen Staat einen steuerlichen Schwerpunkt haben. Wer alle Bedingungen erfüllt, ist für das gesamte Steuerjahr zypriotischer Steuerresident und kann den Non-Dom-Status nutzen: 0 % SDC auf Dividenden und Zinsen.
Die vier Bedingungen im Detail
Alle vier Bedingungen müssen im selben Steuerjahr (Kalenderjahr) erfüllt sein. Stand 2026 sind es diese:
1. Mindestens 60 Tage auf Zypern
Die Tage müssen nicht zusammenhängen; mehrere Aufenthalte werden addiert. Gezählt wird nach festen Regeln: Der Anreisetag gilt als Tag auf Zypern, der Abreisetag als Tag im Ausland. Wer am selben Tag ein- und wieder ausreist, sammelt einen Zypern-Tag. Für die Praxis heißt das: dokumentieren Sie jede Reise, die Beweislast liegt bei Ihnen.
2. Nicht mehr als 183 Tage in einem anderen einzelnen Staat
Sie dürfen sich in keinem anderen Staat länger als 183 Tage im Steuerjahr aufhalten. Die Grenze gilt pro Staat, nicht in Summe: 120 Tage Deutschland plus 100 Tage Spanien sind unschädlich, 190 Tage Deutschland nicht.
3. Ständige Wohnstätte auf Zypern
Sie brauchen eine Wohnung oder ein Haus auf Zypern, gemietet oder gekauft. Entscheidend ist die dauerhafte Verfügbarkeit über das Jahr, nicht das Eigentum. Ein nur für zwei Monate angemietetes Ferienapartment genügt nicht; ein unbefristeter oder ganzjähriger Mietvertrag genügt.
4. Geschäftstätigkeit, Anstellung oder Direktorenamt auf Zypern
Sie müssen auf Zypern wirtschaftlich angebunden sein: durch eine eigene Geschäftstätigkeit, eine Anstellung bei einem zypriotischen Arbeitgeber oder ein Direktorenamt in einer zypriotischen Gesellschaft. Das Amt in der eigenen Zypern-Limited reicht aus. Wichtig: Die Tätigkeit darf nicht im Laufe des Jahres beendet werden, sonst entfällt die Bedingung rückwirkend für dieses Jahr.
Wird die 60-Tage-Regelung abgeschafft?
Nein. Diese Sorge taucht in Foren und auf YouTube regelmäßig auf, sie ist nach derzeitigem Stand unbegründet. Die Steuerreform 2026 wäre die Gelegenheit gewesen, die Regel zu streichen. Stattdessen hat das Parlament sie gelockert: Eine der früher fünf Bedingungen wurde ersatzlos gestrichen. Zypern hat sich mit der Reform erkennbar dafür entschieden, das Zuzugsmodell aus 60-Tage-Regelung und Non-Dom-Status fortzuführen.
Die Änderung 2026 und der DBA-Vorbehalt
Bis Ende 2025 verlangte der Test zusätzlich, dass Sie in keinem anderen Staat steueransässig sind. Diese Bedingung wurde mit der Reform aus dem 60-Tage-Test gestrichen (so u. a. die Analysen von Harneys und Nikita & Partners). Praktisch bedeutet das: Eine formale Steueransässigkeit in einem zweiten Staat zerstört den zypriotischen Status nicht mehr automatisch. Das hilft vor allem in Übergangsjahren, in denen der Wegzug mitten im Jahr stattfindet.
60 Tage oder 183 Tage: der Vergleich
| Kriterium | 60-Tage-Regelung | 183-Tage-Regel |
|---|---|---|
| Mindestaufenthalt auf Zypern | 60 Tage | mehr als 183 Tage |
| Aufenthalt in anderen Staaten | max. 183 Tage je einzelnem Staat | keine Vorgabe |
| Ständige Wohnstätte auf Zypern | erforderlich (Miete oder Kauf) | formal nicht erforderlich |
| Anstellung, Geschäft oder Direktorenamt | erforderlich | nicht erforderlich |
| Typischer Nutzer | Vielreisende, ortsunabhängige Unternehmer | wer den Lebensmittelpunkt vollständig verlagert |
| Nachweisaufwand | hoch (Tage, Wohnstätte, Tätigkeit) | moderat (Tage) |
Unsere nüchterne Empfehlung: Wer ohnehin überwiegend auf Zypern leben will, fährt mit der 183-Tage-Regel robuster, weil sie auch im DBA-Konflikt die stärkeren Argumente liefert. Die 60-Tage-Regelung ist das Werkzeug für Menschen, die tatsächlich viel unterwegs sind. Wie der Umzug insgesamt abläuft, lesen Sie unter Auswandern nach Zypern.
Nachweisführung in der Praxis
Das zypriotische Steueramt stellt auf Antrag ein Tax Residency Certificate aus, das deutsche Finanzamt prüft im Zweifel nach. Sammeln Sie deshalb laufend:
- Flugtickets und Bordkarten aller Reisen, ergänzt um eine fortlaufende Tagesliste,
- den Mietvertrag (ganzjährig) oder Kaufvertrag der Wohnstätte,
- Utility Bills: Strom, Wasser, Internet auf Ihren Namen,
- Karten- und Kontobewegungen, die Präsenz vor Ort zeigen,
- Arbeitsvertrag oder Bestellung zum Direktor der zypriotischen Gesellschaft.
Typische Fehler
- Die Wohnung in Deutschland behalten. Eine jederzeit nutzbare Wohnung begründet nach § 8 AO einen Wohnsitz, damit bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht bestehen und der Ansässigkeitskonflikt ist programmiert.
- Den gewöhnlichen Aufenthalt unterschätzen. Wer sich trotz Abmeldung mehr als sechs Monate zusammenhängend in Deutschland aufhält, ist nach § 9 AO weiter unbeschränkt steuerpflichtig.
- Die Wohnstätte zu kurz anmieten. Zwei Monate Airbnb erfüllen die Bedingung der ständigen Wohnstätte nicht.
- Das Direktorenamt unterjährig beenden. Damit entfällt die vierte Bedingung für das ganze Jahr.
- Tage nicht dokumentieren. Ohne Belege ist der Status im Streitfall kaum zu verteidigen.
- Die deutschen Nachlaufregeln ignorieren. Auch nach sauberem Wegzug greifen die Wegzugsbesteuerung und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG. Details unter Wegzugsbesteuerung bei Umzug nach Zypern.
Welche Steuern Sie nach dem Wechsel tatsächlich zahlen, zeigt die Übersicht Steuern auf Zypern 2026.
Quellen und weiterführende Verweise
- Harneys Insights: Analysen zur zypriotischen Steuerreform 2026
- PwC Worldwide Tax Summaries: Cyprus (Residence)
- Finanzministerium der Republik Zypern
- § 8 AO Wohnsitz (gesetze-im-internet.de)
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Häufige Fragen
Wird die 60-Tage-Regelung abgeschafft?
Nein. Die Steuerreform 2026 hat die Regel im Gegenteil gelockert: Die frühere Bedingung, in keinem anderen Staat steueransässig zu sein, wurde aus dem 60-Tage-Test gestrichen. Die übrigen vier Bedingungen gelten unverändert weiter.
Wie werden die 60 Tage gezählt?
Der Anreisetag zählt als Tag auf Zypern, der Abreisetag als Tag im Ausland. Wer am selben Tag ankommt und wieder abreist, sammelt einen Zypern-Tag. Die Tage müssen nicht zusammenhängen, mehrere Aufenthalte im Steuerjahr werden addiert.
Muss ich eine Immobilie auf Zypern kaufen?
Nein. Eine gemietete Wohnung genügt, solange sie Ihnen dauerhaft zur Verfügung steht. Ein Ferienapartment, das nur für die 60 Tage angemietet wird, erfüllt die Bedingung der ständigen Wohnstätte nicht.
Kann ich meine Wohnung in Deutschland behalten?
Für den zypriotischen 60-Tage-Test ist das seit 2026 kein Ausschlusskriterium mehr. Praktisch bleibt es riskant: Eine verfügbare Wohnung begründet nach § 8 AO einen deutschen Wohnsitz und damit die unbeschränkte Steuerpflicht. Im Konflikt entscheidet der Tie-Breaker des DBA, und der fällt bei Wohnung und Lebensmittelpunkt in Deutschland regelmäßig zugunsten Deutschlands aus.
Reicht ein Direktorenamt in der eigenen Zypern-Limited?
Ja. Ein Direktorenamt in einer zypriotischen Gesellschaft erfüllt die vierte Bedingung, auch in der eigenen Limited. Wichtig ist, dass das Amt oder die Tätigkeit nicht im Laufe des Steuerjahres beendet wird.